+49 (0) 92 66 / 96 40
  • HÄNDLER-LOGIN

VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Stand 12.07.2024

 

VERTRAGSINHALT

  1. Alle Angebote unsererseits sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Aufträge gelten als angenommen, wenn ein Auftrag durch eine Auftragsbestätigung von uns bestätigt wird. Für den Fall, dass wir der Stornierung eines Vertrages durch den Käufer zustimmen, steht uns eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 30% der stornierten Auftragssumme zu.
  3. Sondervereinbarungen jeglicher Art gelten nur nach schriftlicher Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Mündliche Zusagen sind nicht bindend. Unsere Handelsvertreter und Reisenden sind nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen für uns abzugeben.
  4. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
  5. Die festgelegten Liefertermine sind keine Fixtermine, sondern gelten unverbindlich, mit einer Nachlieferungsfrist von 12 Tagen.
  6. Soweit unsere Verkaufs-, Liefer-und Zahlungsbedingungen nichts anderes vorschreiben, gelten ergänzend die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft in der Fassung vom 01.01.2020.

 

PREISE

Die vereinbarten Preise gelten vorbehaltlich unveränderter Zoll-und Steuersätze. Eine etwaige Erhöhung geht zu Lasten des Käufers. Die Lieferung erfolgt unversichert ab Lager. Versandkosten und -risiko trägt der Käufer; er kann zwischen Hängeversand ( Firma DTL ) und Paketversand (Firma GLS) wählen. Teillieferungen sind zulässig.

 

UNTERBRECHUNG UND LIEFERUNG

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens um 12 Wochen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des Käufers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Importartikel, wenn diese Importe durch ausländische oder inländische behördliche Maßnahmen verhindert oder beschränkt werden, sowie bei nachweisbaren Lieferungsverzögerungen von Waren bedingt durch den Vorlieferanten.

 

MÄNGELRÜGE

  1. Der Käufer kann nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware Beanstandungen schriftlich bei uns (nicht bei Außendienstmitarbeitern) geltend machen, soweit es sich nicht um handelsüblich geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Dessins handelt. Bei versteckten Mängeln erweitert sich die Rügefrist auf 6 Monate.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns – sofern die Ware im verkaufsfähigen Originalzustand (z. B. Artikelauszeichnung, Warenetiketten, Tüten etc.) an uns innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche zurückgegeben wurde – nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung, Lieferung mangelfreier Ersatzware oder Gutschrift nach Empfang der Ware zu.
  3. Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.

 

ZAHLUNGSKONDITIONEN

  1. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisungen, wobei Schecks nur erfüllungshalber angenommen werden.
  2. Konditionen: 10 Tage 4% Skonto, 30 Tage 2,25% Skonto, 60 Tage netto ab dem jeweiligen Rechnungsdatum. Bei Überziehung des Zahlungsziels werden auch ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.
  3. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes von Seiten des Käufers sind ausgeschlossen.

 

ZAHLUNGSVERZUG/ANNAHMEVERZUG

  1. Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig, oder nach Fristsetzung nicht ab, so kommt er in den Annahmeverzug.
  2. Zahlt der Käufer eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht, so kommt er in Zahlungsverzug.
  3. In beiden Fällen (Annahme- und Zahlungsverzug) können wir von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Käufer geltend machen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach einem Rücktritt die Ware an anderen Vertragspartner zu veräußern. Ist der Käufer in Besitz der Ware, können wir die Herausgabe der Ware verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch geltend zu machen, der 50% der Nettorechnungssumme zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer beträgt. Der Käufer ist jedoch berechtigt den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist unser tatsächliche Schaden höher als der pauschalierte Schadensersatzanspruch, insbesondere dann, wenn der Verkauf der Ware aufgrund des Ablaufs der Saison (nach dem letzten Liefertermin der Saison) und damit fehlender Absatzmöglichkeit nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, den vollen Kaufpreis zuzüglich anfallender MwSt. als Schadensersatzanspruch gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur restlosen Begleichung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf sie zwar im normalen Geschäftsvorgang veräußern, sie jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen oder über sie in sonstiger Weise verfügen.
  2. Wir sind bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Zahlungsverzug sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens berechtigt, die Ware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittsklärung insoweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller unserer Forderungen erforderlich erscheint.
    Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, die Räume des Käufers zu betreten, in denen die Ware eingelagert ist und die Ware wieder in Besitz zu nehmen. Beim Weiterverkauf ist unsere Ware getrennt von anderen zu berechnen.
  3. Wird die Ware ganz oder teilweise weiterveräußert, so gehen alle aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen zur Sicherheit auf uns über ohne dass es einer besonderen Vereinbarung mit uns oder dem Dritten bedarf. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle einer Zwangsvollstreckung seitens Dritter zu widersprechen und uns sofort in Kenntnis zu setzen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Der Eigentumsvorbehalt an der Ware ist in der Weise auflösend bedingt, so dass mit vollständiger Erfüllung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer übergeht.

 

DATENVERARBEITUNG

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Ihre Unterlagen werden in der EDV erfasst.

 

ABWEICHENDE BEDINGUNGEN

Einkaufs- oder andere Bedingungen unserer Käufer gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und aller übriger Bestimmungen nicht berührt.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Für alle Lieferungen ist der Geschäftssitz von VERPASS hiermit als Erfüllungsort vereinbart. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Kronach oder das Landgericht Coburg. Für das Mahnverfahren wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass für diese Verfahren gemäß § 688ff ZPO das Amtsgericht Kronach zuständig ist. . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.